Kurzgutachten

Kurzgutachten vom TÜV SÜD Fachmann

Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Bei kleineren Schäden, die bis etwa 800 € entstehen, werden als Bagatellschäden bezeichnet. Hier werden die Gutachterkosten meistens von der gegnerischen Versicherung abgelehnt und fordern stattdessen einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Ein Kurzgutachten ist mehr als ein Kostenvoranschlag. Der Vorteil eines KFZ Kurzgutachtens ist die detaillierte Beweissicherung des Schadens und die Auflistung der beschädigten Teile. Es wird der Schaden genau dokumentiert und fotografiert. Sie erhalten das Kurzgutachten durch einen unabhängigen KFZ Sachverständigen vom TÜV SÜD.

Ein Kurzgutachten enthält weniger Angaben als ein umfängliches Schadengutachten. Sollten jedoch bei der Instandsetzung weitere Schäden entdeckt werden oder ein Gerichtsverfahren vermutet werden, kann durch Kurzgutachten im Nachgang ohne großen Aufwand ein Schadengutachten erstellt werden.

Kosten
Für die Erstellung eines Kurzgutachten berechne ich 180,-€ netto zzgl. Anfahrt.

Dauer
Die Besichtigung am Fahrzeug kann 1-2 Stunden in Anspruch nehmen. Die Aufbereitung der Dokumentation ist innerhalb von 3-4 Tagen abgeschlossen.

Zertifikat
Sie erhalten ein Zertifikat mit dem Siegel des TÜV-SÜD. Hiermit sind Sie berechtigt eventuelle Forderung geltend zu machen.

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Rufen Sie mich unter +49 162 72 77 046 an oder nutzen das Kontaktformular.

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Alle Leistungen

Ich erstelle Gutachten für Fahrzeuge bis 7,5t. Alle Gutachten werden als Wertgutachten zur Ermittlung des aktuellen Wertes oder als Schadengutachten zur Erfassung von Unfallschäden zur Forderung bei der gegnerischen Versicherung erstellt.

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