Leasing Rücknahmegutachten

Minderwertgutachten von Leasingfahrzeug

Fahrzeugbewertung von Leasingfahrzeugen

Die Fahrzeugbewertung von Leasingfahrzeugen umfasst je nach Auftrag die ausführliche Feststellung und Dokumentation des Fahrzeugzustandes auf einen vom Auftraggeber festgelegten Stichtag. Bei Leasingverträgen wird oftmals bereits beim Vertragsabschluss der „Restwert“ des Fahrzeugs am Vertragsende festgelegt. Dieser variiert dann nur noch um den Betrag, der sich aufgrund des spezifischen Fahrzeugzustandes ergibt. Bei der Begutachtung durch den Sachverständigen wird auf Basis eines Rücknahme-Katalogs beurteilt, was normale Abnutzungen und was überproportionale Abnutzungen sind. Sind am Fahrzeug Schäden, die nicht der normalen Abnutzung entsprechen vorhanden, werden diese Reparaturkosten als sogenannten Minderwert in Abzug gebracht. Man schuldet also nicht die Reparaturkosten, sondern nur den Minderwert. Deshalb wird ein solcher Zustandsbericht von Leasingfahrzeugen auch als Minderwertgutachten bezeichnet.

Kosten
Die Erstellung eines Minderwertgutachten wird nach Aufwand und in Anlehnung an die TÜV SÜD Honorartabelle berechnet.

Dauer
Die Besichtigung am Fahrzeug kann 1-2 Stunden in Anspruch nehmen. Die Aufbereitung der Dokumentation ist innerhalb von 3-4 Tagen abgeschlossen.

Zertifikat
Sie erhalten ein Gutachten mit dem Siegel des TÜV-SÜD.

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Alle Leistungen

Ich erstelle Gutachten für Fahrzeuge bis 7,5t. Alle Gutachten werden als Wertgutachten zur Ermittlung des aktuellen Wertes oder als Schadengutachten zur Erfassung von Unfallschäden zur Forderung bei der gegnerischen Versicherung erstellt.

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