Reparaturschaden VW ID4

Reparaturkosten 8740 €
Wertminderung 1200 €
Nutzungsausfall 325 €
Im vorliegenden Fall wurden die Beschädigungen an der Heckklappe und der Stossfängerverkleidung durch einen Auffahrunfall verursacht. Die Bauteile wurden im Zuge einer konkreten Reparatur erneuert. Des Weiteren verfügt das Fahrzeug über eine elektrisch schwenkbare Anhängerzugvorrichtung. Diese wurde aus Sicherheitsgründen mit erneuert. Die Begründung ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich bei dem Bauteil um ein gem. § 22a Abs.1 Nr.6 und Abs.2 StVZO bauartgenehmigungspflichtiges Teil handelt. Abweichungen von geprüften und genehmigten Mustern sind unzulässig und würden zum Erlöschen der "Allgemeinen Bauartgenehmigung" führen. Eine Abweichung vom geprüften Muster kann durch Anstoss (Unfall) wie vorliegend unterstellt werden.